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Asche in der Natur verstreuen – praktische Tipps einer Trauerrednerin

  • 27. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit

«Die Asche des Verstorbenen wird später im Familienkreis der Natur übergeben.» Immer öfter lese ich diese oder ähnliche Aussagen auf Traueranzeigen. Doch was bedeutet das bei der Umsetzung für die Angehörigen? Auf was muss man achten und woran denken?


Solche Fragen werden mir als Trauerrednerin immer mal wieder gestellt. Antworten darauf gibt es hier. Die wichtigste vorab.

 

Menschliche Asche darf verstreut werden, jedoch mit Ausnahmen.

Die Asche von Verstorbenen zu verstreuen ist in der Schweiz nicht verboten, solange dies nicht zu einem öffentlichem Ärgernis führt und keine fremden Gefühle verletzt. Trotzdem gibt es einiges zu beachten.

 

Eine Bestattung auf dem eigenen Grundstück ist problemlos möglich. Sobald sich das ausgesuchte Plätzchen beispielsweise auf dem Land eines Bauern befindet, ist dessen Erlaubnis einzuholen. Viele Kantone erlauben es auch, die Asche in Flüssen, Seen, Wäldern oder auf Berggipfeln zu verstreuen, da diese als "öffentlicher" Raum gelten. In jedem Fall sind die Bestimmungen des Forst-, Gewässerschutz-, Bau- und Umweltrechts einzuhalten. Da diese kantonal geregelt sind, empfiehlt es sich, bei jeder Bestattung in der Natur vorgängig bei offizieller Stelle anzufragen.

 

Grundsätzlich gilt, dass Urnen und Kremationsasche nur über eine ganz kurze Zeit als solche erkennbar sein sollen. Daher dürfen bei Wasserbestattungen auch nur selbstauflösende Urnen verwendet werden. In grenzüberschreitenden Gewässern, wie beispielsweise dem Bodensee, sind Seebestattungen verboten. Auch ist es nicht erlaubt, menschliche Asche im Kehricht zu entsorgen.


Asche in der Urne, die im Waldfriedhof beigesetzt wird.

Achtsamer Umgang mit den anderen Menschen

Abschiednehmen ist ein sehr emotionaler und intimer Prozess. Dass man sich für die Beisetzung keinen vielbevölkerten Platz aussucht, versteht sich von selbst. Zudem sollten sich Menschen, die sich eine Naturbestattung wünschen, Gedanken über die Gefühle ihrer Angehörigen machen. Brauchen diese einen Gedenkort, zu dem sie später hingehen können oder reicht der Aufenthalt in der Natur als Trost? Ich empfehle jeweils, sich einen Ort auszusuchen, bei dem keine Störung durch unbeteiligte Personen zu erwarten, trotzdem aber für alle Trauernden leicht erreichbar ist.

 

Wie wird die Asche beigesetzt?

Ist die letzte Ruhestätte gefunden, sind einige weitere praktische und organisatorische Details zu beachten. Zuerst muss der Platz vorbereitet werden. Bei Bestattungen in der Natur empfehle ich, die Asche ohne Urne in ein kleines, vorgängig ausgehobenes Loch zu geben. Dieses «Grab» kann nach danach wieder mit Erde zugedeckt werden. Es darf mit organischen Materialien wie Rosenblätter, Moos oder Blumen unauffällig dekoriert werden. Ein sichtbares Grabmal sollte nicht erstellt werden.


Wer setzt die Asche bei?

Auch ist abzuklären, wer der Angehörigen die Asche der Natur übergibt. Nicht jeder getraut sich das und es ist nicht Usus, dass die Trauerrednerin oder der Trauerredner das übernimmt.

 

Die Tücken liegen im Detail

Oft wird auch unterschätzt, dass die Kremationsasche eines Erwachsenen rund zwei bis drei Liter entsprechen. Wenn ich gefragt werde, ob man die Asche von Hand verstreut oder dazu einen Löffel oder eine kleine Schaufel nimmt, rate ich, mit der Urne so nahe wie möglich an den Boden zu gehen und diese wie eine Flüssigkeit auszuschütten. Dies auch, weil es für viele Menschen ein komische Vorstellung ist, die Asche eines Verstorbenen einzuatmen. Daher sollte vorgängig auch immer die Windrichtung berücksichtigt werden.

 

Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Trauerrednerinnen und Trauerredner unterstützen die Angehörigen gerne, damit der Abschied in der Natur ohne Zwischenfälle abläuft und zu einem stimmungsvollen, würdigen Moment wird. Zu unseren Herzensaufgaben zählen nicht nur Worte, die berühren und Trost spenden, sondern auch organisatorische Ratschläge.

 

Wichtiges für das Beisetzen von Asche in der Schweizer Natur

 

Verstreuen auf "öffentlichem" Raum wie Flüssen, Seen, Wäldern oder auf Berggipfeln ist fast überall erlaubt. Es empfiehlt sich, sich bei der Gemeinde zu informieren. Bei Privatgrundstücken ist die Erlaubnis des Grundstückseigentümers einzuholen.

 

Es darf kein öffentliches Ärgernis, Störung oder Belästigung entstehen oder fremde Gefühle verletzt werden.

 

Ort auf Eignung prüfen und vorbereiten. Die Verantwortung, einen passenden Ort zu finden, liegt bei den Hinterbliebenen.

 

Sie müssen nicht alles allein machen. Holen Sie sich Unterstützung durch professionelle Trauerrednerinnen und Trauerredner.

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